Etwas überraschend aber immer noch beunruhigend für das weitere Verfahren hat das Oberlandesgericht München heute entschieden:
- die Hauptverhandlungen wird für die kommende Woche, 30.03. bis 01.04.2020 abgesetzt. Die weiteren Termine bleiben zunächst bestehen.
- die Entscheidung über die Abtrennung des Verfahrens gegen Müslüm Elma wird zurückgestellt. Es soll zunächst ein fachmedizinisches Gutachten zur Frage eingeholt werden, welches Risiko eine Hauptverhandlung während der Coronavirus-Pandemie für den Angeklagten Müslüm Elma birgt.
- gegen den Willen der Verteidigung Müslüm Elma wird ein Münchner Rechtsanwalt als Zwangsverteidiger, also als aufgezwungener dritter Pflichtverteidiger, der nur das Vertrauen des Gerichts, nicht aber das des Angeklagten besitzt, bestellt.
Mit der Entscheidung, zunächst einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Gefährdung der Gesundheit Müslüm Elmas durch Fortführung der Verhandlung, zu beauftragen, folgt das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Es muss jetzt darauf gedrungen werden, dass ein wirklich sachverständiger Gutachter gefunden und beauftragt wird, der tatsächlich in der Lage ist, unbefangen und unabhängig ein Gutachten zu fertigen. Der Senat scheint die Antwort auf die Gutachterfrage bereits zu kennen, denn er hat mit der nun erfolgten Beiordnung des Zwangsverteidigers die Weichen für eine Abtrennung gestellt. Bezeichnend auch die Person des vom Senat gewählten Zwangsverteidigers: dieser gilt als liberal und „eher grün“ hat aber in der Vergangenheit ein Mitglied der “Kameradschaft Süd” verteidigt. Die Gruppe um den Hauptangeklagten und Neonazi Martin Wiese hatte einen Bombenanschlag auf die Grundsteinlegung für das jüdische Gemeindezentrum in München geplant. Offensichtlich meint das OLG hier einen geeigneten Kandidaten für die schnelle, stille und reibungslose Aburteilung von Müslüm Elma gefunden zu haben.
Die Beiordnung eines Zwangsverteidigers, noch vor Abtrennung des Verfahrens, sogar noch vor der Beauftragten eines Sachverständigen, zeigt, dass das Gericht sich innerlich bereits auf die Abtrennung festgelegt hat und lediglich den Schein eines fairen Verfahrens unter Berücksichtigung des Gesundheitsgefährdung des Angeklagten, wahren will.
Die Verteidigung wird sowohl bei der Suche nach einem geeigneten und unabhängigen Gutachter, als auch gegen die Beiordnung eines Zwangsverteidigers massiv gegen den vom Gericht eingeschlagenen Weg, die Coronakrise zur Beschneidung von Beschuldigtenrechten auszunutzen, vorgehen.