Gericht verhindert Erklärung des Angeklagten Seyit Ali Ugur
Am 63. Verhandlungstag kam es zu einem Eklat, als der Angeklagte Seyit Ali Ugur eine Erklärung zu einer vorher verlesenen Urkunde abgeben wollte. Ohne konkreten Anlass und bevor der Angeklagte Ugur überhaupt mit seiner Erklärung begann, wies ihn der Vorsitzende Richter Dr. Dauster nach entsprechendem Hinweis seines Berichterstatters zurecht, dass eine solche Erklärung beweismittelbezogen sei, es ihm also ausschließlich gestattet sei, sich ganz konkret mit dem soeben verlesenen Dokument auseinanderzusetzen und ihm das Wort entzogen würde, sollte er dies nicht beachten und weitergehende Ausführungen machen.
Als der Angeklagte Ugur seine Erklärung mit dem Satz: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Senats, mit dem Verfassungsreferendum, welches am 16. April in der Türkei…“ begann unterbrach der Vorsitzende ihn lautstark mitten im Satz mit erhobenem Zeigefinger. Der Vorsitzende verkündete lautstark, er entzieh dem Angeklagten nun das Wort, weil schon dieser Satz nichts mit der verlesenen Urkunde zu tun habe.
Nach entsprechendem Hinweis von Rechtsanwalt Ahues, dass der Angeklagte nicht mal einen Satz habe beenden können, gewährte der Vorsitzende dem Angeklagten ein zweisätziges Ultimatum, um einen Bezug zur zuvor verlesenden Urkunde herzustellen.
Auf dieses Ultimatum entgegnete der Angeklagte Ugur, dass er eine 14-seite Erklärung vorbereitet habe, die sich mit der Beweisaufnahme allgemein auseinandersetze und dass er den Umgang des Vorsitzenden mit ihm als antidemokratisch empfinde.
Diesen Satz nahm der Vorsitzende zum Anlass, dem Angeklagten Ugur nun endgültig das Wort zu entziehen. Trotz lautstarken Protestes mehrerer Verteidiger und auch nach entsprechendem Hinweis, dass die Erklärung im Zusammenhang mit der verlesenen Urkunde stehe, rückte der Vorsitzende mit mittlerweile hochrotem Kopf nicht von seiner Linie ab. Er ließ einerseits seine Entscheidung, dem Angeklagten das Wort zu entziehen, vom gesamten Senat mit Gerichtsbeschluss bestätigen. Andererseits weigerte er sich, dem Verteidiger Rechtsanwalt Hoffmann das Wort zu erteilen, der bereits vor Verkündigung des Beschlusses um das Wort gebeten hatte um eine Stellungnahme zu der zuvor ergangenen Entscheidung des Vorsitzenden abzugeben. Als dieser daraufhin eine kurze Unterbrechung der Hauptverhandlung forderte, um das weitere Vorgehen mit seinem Mandanten besprechen zu können, beendete der Vorsitzende kurzerhand die Hauptverhandlung bereits kurz nach 16:00 Uhr statt wie zuletzt bis kurz vor sechs zu verhandeln, bis zum nächsten Verhandlungstag. Die Entziehung des Wortes des Angeklagten Ugur begründete das Gericht übrigens u.a. mit Blick auf das Beschleunigungsgebot.