Auch der 4. Hauptverhandlungstag am 01.07.2016 fand immer noch vor vollen Zuschauerbänken statt.
Zunächst nahm die Generalbundesanwaltschaft (GBA) Stellung zu dem Antrag der Verteidigung, den Gerichtsdolmetscher Dr. N. abzulösen. Grund für den Ablöseantrag war neben der mangelhaften Qualität der Übertragung v.a., dass der Dolmetscher auch als Dolmetscher des Richters, der die Verteidigerpost liest, eingesetzt wurde. Generalbundesanwältin Ritzert sah jedoch keinen Grund, den Dolmetscher abzulehnen.
Die Stellung des Antrags der GBA verzögerte sich jedoch auch zunächst, da der Gerichtsdometscher, der für die simultane (!) Übertragung zuständig ist, um eine einstündige Pause bat, um sich mit dem schriftlichen Antrag der GBA vertraut zu machen. Der Vorsitzende Richter Dr. Dauster kam dem nach und unterbrach daher nach wenigen Minuten.
Nach der Stellungnahme der GBA gab das Gericht dann bekannt, dass der abgelehnte Dolmetscher Dr. N. Im Einvernehmen mit dem Senat von seinen Pflichten zurücktritt.
Die Verhandlung wurde fortgesetzt mit zwei weiteren Stellungnahmen der GBA zu den Anträgen der Verteidigung auf Änderung der Sitzordnung und Abzug der (in überaus großer Zahl) anwesenden Polizeikräfte. Tatsächlich befinden sich während der Sitzungen über 30 PolizistInnen im Saal. Auch hier beantragte die Bundesanwaltschaft, die Anträge der VerteidigerInnen abzulehnen.
In der Begründung monierte Staatsanwalt Heise u.a. „massive und wiederholte Verstöße gegen die Trennungsanordnung. So nahmen die Angeklagten mit ihren Verteidigern und den Verteidigern der Mitangeklagten […] wiederholt direkten körperlichen Kontakt auf [und] suchten zumindest verbalen Kontakt zu den Mitangeklagten.” Dabei bezog er sich auf die Begrüßungen der Angeklagten durch ihre VerteidigerInnen per Handschlag und zugerufene Grüße.
Vorbehaltlich inhaltlicher Stellungnahmen der Verteidigung ist die menschliche Kälte, die einer derartigen Antragsbegründung innewohnt, bemerkenswert. Die Generalbundesanwaltschaft empört sich allen Ernstes darüber, dass wir unseren Mandanten, mit denen wir teils seit 14 Monaten zusammenarbeiten, die Hand gaben. Oder darüber, dass eine Angeklagte ihrem mitangeklagten Lebensgefährten nach über einem Jahr einen Gruß zuruft. Dies bezeichnete GBA Heise als „renitentes Verhalten“.
Die dritte und letzte vorbereitete Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft bezog sich auf den Aussetzungsantrag der Verteidigung von Müslüm Elma und forderte die Ablehnung des Antrags, weil die Zeit der Vorbereitung in Augen der Staatsanwältinnen ausreichend gewesen sei.
Mehrere VerteidigerInnen haben angekündigt, ihrerseits hierzu erwidern zu wollen.
Für den Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter Dauster eigentlich geplant, in die Beweisaufnahme einzutreten, indem als erstes ein auf einem Datenträger bei deinem der Angeklagten gefundener Text verlesen werden sollte, der die Satzung der TKP/ML beinhalten soll. Dauster hatte es jedoch versäumt, die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld über diese Planung zu informieren.
Daher wurde seitens der Verteidigung beantragt, die Verhandlung zu unterbrechen, um gemeinsam mit unseren MandantInnen diese Beweisaufnahme vorzubereiten und beispielsweise zu prüfen, ob diese Beweiserhebung überhaupt zulässig ist.
Bevor die Verhandlung vertagt wurde, widersprach die Verteidigung von Seyit Ali Ugur der Einführung der Satzung in der geplanten Form. Der Text befand sich ursprünglich auf einem beschlagnahmten Datenträger, der in Frankreich von der Polizei beschlagnahmt wurde. Das Dokument das nun verlesen werden soll befindet sich jedoch auf einer DVD-Kopie. Von der französischen Polizei waren insgesamt drei DVDs an die deutschen Ermittler weitergegeben worden. Eine Sicherung der ursprünglichen Daten in einer Form, die eine Überprüfung der Übereinstimmung der jetzt vorliegenden Dateien mit den Ursprungsdateien ermöglicht wurde nicht vorgenommen. Dies macht eine Überprüfung der Integrität der Daten – etwa um Manipulationen auszuschließen – unmöglich.
Für den kommenden Verhandlungstag am Freitag, den 08.07.2016 hat die Verteidigung einen umfangreichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens angekündigt.
Für den 15.07.2016 ist eine Erklärung von Müslüm Elma vorgesehen.